Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen.
Bei einer Hausgeburt ist die Mutter, der Vater oder die Hebamme verpflichet, die Geburt anzuzeigen.
Für die Geburtsbeurkundung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1.) Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden
2.) ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige mit Angabe des/der Vornamen für Ihr Kind
3.) Eheurkunde der Eltern
4.) Geburtsurkunden der Eltern (wenn nicht miteinander verheiratet)
Sie erhalten von uns vier gebührenfreie Geburtsbescheinigungen für
- Kindergeld,
- Krankenkasse
- religiöse Zwecke und
- Elterngeld
Auf Wunsch erhalten sie von uns auch Geburtsurkunden - diese sind gebührenpflichtig.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern telefonisch oder persönlich zur Verfügung.