In der Finanzverwaltung wird die gesamte Finanzwirtschaft der Gemeinde abgewickelt.
Insbesondere wird der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und die fünfjährige Finanzplanung erstellt und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im Haushaltsjahr 2009 wurde im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung Folgendes festgesetzt:
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben: 7.039.410 €
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben: 4.280.560 €
Verpflichtungsermächtigungen 716.200 €
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen 800.000 €
Hebesätze:
Grundsteuer A 280 %
Grundsteuer B 280 %
Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 310 %
Das Landratsamt Landsberg am Lech hat mit Schreiben vom 15.6.2009 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.
Weiterhin werden in der Kämmerei die gemeindlichen Steuern und Abgaben veranlagt:
Dies sind im einzelnen:
Gewerbesteuer Sachbearbeiterin Frau Haslbauer
Grundsteuer Sachbearbeiterin Frau Michl
Abwasserabgabe Sachbearbeiterin Frau Michl
Zweitwohnungssteuer Sachbearbeiter Frau Haselbauer
Eine zentrale Aufgabe der Finanzverwaltung ist die Haushaltsüberwachung.
Die Finanzverwaltung hat die Verantwortung für die Wirtschaftsführung der gemeindlichen Einrichtungen wie Campingplatz, Schulen, Strandbad, Fotovoltaikanlage, Friedhof, Volkshochschule, Gemeindewohnungen, Wasserversorgung und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Als weitere Aufgaben sind in der Finanzverwaltung die Kostenrechnung und Gebührenkalkulationen der kostenrechnenden Einrichtungen durchzuführen.
Der Gemeinderat ist u.a. ein Kontrollorgan der Gemeinde und prüft im Rahmen der Rechnungslegung, ob die Haushaltsansätze eingehalten sind und die Ausgaben wirtschaftlich und sparsam erfolgen.
Zu dem Zweck wird in der Finanzverwaltung eine Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht und weitere Vergleichberechnungen sowie Übersichten erstellt.
Im Laufe des Jahres werden auch Vermögens- u. Vermögensnachweise erstellt und die kalk. Kosten berechnet.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören u.a. Zuwendungen (Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise und der Finanzausgleich, da diese Bereiche Finanzierungsmittel für die laufenden Ausgaben und Investitionen sind.
Ausserdem sind für die Ausgaben und Einnahmen entsprechende Anordnungen zu erstellen; dies schliesst entsprechende Prüfungen mit ein.