Sie können den Kirchenaustritt durch Vorsprache beim Standesamt (Hauptwohnsitz) erklären.
Hierzu benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Bitte bringen Sie außerdem eine Geburts- oder Heiratsurkunde und (wenn vorhanden) die Taufurkunde mit!
Sofern Sie Ihre Lohnsteuerkarte mitbringen, kann der Austritt sofort im Einwohnermeldeamt eingetragen werden.
Erst wenn dieser auf der Lohnsteuerkarte vermerkt ist, führt Ihr Arbeitgeber keine Kirchensteuer mehr ab.
Der Kirchenaustritt kann nicht rückwirkend erklärt werden. Er ist sofort (mit Abgabe der Austrittserklärung) wirksam.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 25,- €.
Eine Abschrift über den Kirchenaustritt kostet 6,- Euro.
Das Standesamt ist verpflichtet folgende Behörden über Ihren Kirchenaustritt zu informieren (Mitteilungspflichten)
das Einwohnermeldeamt Utting am Ammersee
das Finanzamt Landsberg am Lech
das katholische/evangelische Kirchensteueramt
das zuständige Pfarramt
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Standesamtes gern zur Verfügung.